Familienleistungen
Familienbeihilfe: Grundbetrag
Beschreibung: Die Familienbeihilfe ist eine universelle, einkommensunabhängige Geldleistung für Kinder, die sowohl nach dem Alter als auch nach der Anzahl der Kinder (siehe weiter unten „Geschwisterstaffelung“) gestaffelt ist. Sie wird 12-mal jährlich ausbezahlt.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe.html
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Altersklassen in Jahren; Grundbetrag in Euro pro Kind und Monat für die jeweilige Altersklasse; Altersklassen können hinzugefügt bzw. entfernt werden.
Anmerkung zur Simulation: Für Kinder ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Berufsausbildung bzw. der Besuch einer Schule oder Universität Voraussetzung für den Bezug der Familienbeihilfe. In diesen Fällen kann die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, in Ausnahmefällen (z. B. Präsenz-/Zivildienst, langes Studium oder Freiwilliges Soziales Jahr) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bezogen werden. Ab dem Kalenderjahr, in dem das Kind das 20. Lebensjahr vollendet, wird das Einkommen des Kindes berücksichtigt: Das zu versteuernde Gesamteinkommen des Kindes darf für den Bezug der Familienbeihilfe den Betrag von 17.212 € pro Jahr nicht übersteigen, wobei jedoch eine Einschleifregelung zu berücksichtigen ist.
Die Familienbeihilfe wird im Status quo für Personen unter 24 Jahren vollständig simuliert. Für Personen im Alter von 24 Jahren kann im Status quo auf Basis der EU-SILC-Daten nicht festgestellt werden, ob diese die Voraussetzungen für den um ein Jahr längeren Bezug erfüllen.
Im Mikrosimulationsmodell werden folgende Annahmen getroffen bzw. auf Basis der Mikrodaten folgende Prüfungen durchgeführt:
- Für alle Kinder unter 18 Jahren wird angenommen, dass ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
- Für Kinder im Alter von 18 und 19 Jahren wird auf Basis der Mikrodaten geprüft, ob sie sich in Ausbildung befinden.
- Für Kinder ab 20 Jahren werden sowohl die Höhe ihres Einkommens als auch das Bestehen einer Ausbildung geprüft.
Werden die Altersklassen verändert, so wird weiterhin eine Prüfung anhand dieser Annahmen durchgeführt.
Familienbeihilfe: Geschwisterstaffelung
Beschreibung: Durch die Geschwisterstaffelung erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe bei mehr als einem Kind. Sie wird 12-mal jährlich ausbezahlt.
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Betrag in Euro für zwei bzw. drei Kinder (jeweils Gesamtbetrag) sowie für jedes weitere Kind pro Monat.
Familienbeihilfe: Schulstartgeld
Beschreibung: Zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe wird im Monat September ein Schulstartgeld für Kinder im Alter von sechs bis unter 16 Jahren ausbezahlt. Die Familienbeihilfe für September erhöht sich für Kinder, die im jeweiligen Kalenderjahr das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben oder vollenden und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/schulstartgeld.html
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Altersklassen in Jahren; Betrag in Euro pro Kind und Jahr; Altersklassen können hinzugefügt werden.
Familienbeihilfe: Einkommensgeprüfter Mehrkindzuschlag
Beschreibung: Um der Armutsgefährdung von Mehrkindfamilien entgegenzuwirken, wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Mehrkindzuschlag für Familien mit drei oder mehr Kindern (für jedes dritte und weitere Kind) gewährt. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Familieneinkommen 55.000 € im Kalenderjahr nicht übersteigt.
Für weiterführende Informationen siehe:
Mehrkindzuschlag
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Betrag in Euro pro Monat.
Familienbeihilfe: Erhöhungszuschlag für erheblich behinderte Kinder
Beschreibung: Für erheblich behinderte Kinder wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag gewährt. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn ein Kind an einer voraussichtlich mehr als drei Jahre dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet und der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt oder das Kind voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
Besteht eine 50-%ige Behinderung, wird die erhöhte Familienbeihilfe grundsätzlich so lange gewährt, wie die allgemeine Familienbeihilfe zusteht. Für dauerhaft erwerbsunfähige Kinder gilt keine Altershöchstgrenze, wenn die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer Berufsausbildung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/erhoehte-familienbeihilfe.html
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Zuschlag in Euro pro Kind und Monat.
Anmerkung zur Simulation: Aufgrund unvollständiger Informationen in EU-SILC kann der Erhöhungszuschlag für erheblich behinderte Kinder nicht immer exakt zugeordnet werden.
Kinderabsetzbetrag
Beschreibung: Der Kinderabsetzbetrag ist ein einheitlicher Absetzbetrag pro Kind zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderkosten. Der Betrag wird für jedes Kind zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ausbezahlt (auch wenn keine Steuerpflicht besteht) und hat keinen Einfluss auf die Steuerbemessungsgrundlage. Er wird 12-mal jährlich ausbezahlt.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/finanzielle-unterstuetzungen/6/Seite.080720.html#Kinderabsetzbetrag
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Betrag in Euro pro Kind und Monat.
Kinderbetreuungsgeld (KBG)
Beschreibung: Eltern können zwischen zwei Systemen (KBG-Konto bzw. einkommensabhängiges KBG) wählen. Voraussetzungen für einen Anspruch sind der Bezug von Familienbeihilfe für das Kind, der Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich, der gemeinsame Haushalt mit dem Kind, die Einhaltung einer bestimmten Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr sowie die Durchführung von zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes setzt in der Regel nach Ende des Wochengeldbezugs ein.
Das einkommensabhängige KBG beträgt 80 % des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens der Person, die das KBG beantragt.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld.html
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Gesamtbetrag in Euro (ohne Partnerbonus) für das Kinderbetreuungsgeldkonto sowie die Ersatzrate in Prozent bei der einkommensabhängigen Variante.
Anmerkung zur Simulation: Für eine vollständige Simulation des KBG stehen in den EU-SILC-Daten nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Änderungen der Höhe des Betrags bzw. der Ersatzrate wirken sich daher nur auf jene Familien aus, die laut EU-SILC KBG der jeweiligen Variante beziehen. Beim einkommensabhängigen KBG erfolgt bei einer Erhöhung der Ersatzrate keine Prüfung der derzeit gültigen täglichen Einkommensobergrenze.
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeldkonto
Beschreibung: Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung von Zuverdienstgrenzen kann zusätzlich zum KBG-Konto eine Beihilfe beantragt werden.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/beihilfe-zum-pauschalen-kinderbetreuungsgeld-und-haertefaelle.html
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Betrag in Euro pro Monat.
Anmerkung zur Simulation: Für die vollständige Simulation der Beihilfe zum KBG-Konto stehen in den EU-SILC-Daten nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Änderungen der Höhe des Betrags wirken sich daher nur auf jene Familien aus, die laut EU-SILC eine Beihilfe zum KBG beziehen.