Familienbeihilfe: Grundbetrag
Beschreibung: Die Familienbeihilfe ist eine universelle einkommensunabhängige Geldleistung für Kinder, die sowohl nach dem Alter als auch der Anzahl der Kinder (siehe weiter unten „Geschwisterstaffelung“) gestaffelt ist. Sie wird 12x jährlich ausbezahlt.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe.html
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Altersklassen in Jahren; Grundbetrag in Euro für jeweilige Altersklasse pro Kind und Monat; es können Altersklassen hinzugefügt bzw. entfernt werden.
Anmerkung zur Simulation: Für Kinder ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Berufsausbildung bzw. der Besuch einer Schule oder Universität Voraussetzung für den Bezug der Familienbeihilfe. In diesen Fällen kann die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, in Ausnahmefällen (z.B. Präsenz-/Zivildienst, langes Studium oder Freiwilliges Soziales Jahr) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bezogen werden. Ab dem Kalenderjahr, in dem das Kind das 20. Lebensjahr vollendet, wird das Einkommen des Kindes berücksichtigt: Das zu versteuernde Gesamteinkommen des Kindes darf für den Bezug der Familienbeihilfe den Betrag von 15.000 € pro Jahr nicht übersteigen, wobei jedoch eine Einschleifregelung zu berücksichtigen ist.
Die Familienbeihilfe wird im Status quo für Personen unter 24 Jahren vollständig simuliert. Für Personen im Alter von 24 Jahren kann im Status quo auf Basis der EU-SILC Daten nicht festgestellt werden, ob diese die Voraussetzungen für den um ein Jahr längeren Bezug erfüllen.
Im Mikrosimulationsmodell werden folgende Annahmen getroffen bzw. auf Basis der Mikrodaten folgende Prüfungen durchgeführt:
- Für alle Kinder im Alter unter 18 Jahren wird angenommen, dass ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
- Für Kinder im Alter von 18 und 19 Jahren wird auf Basis der Mikrodaten geprüft, ob sie in Ausbildung stehen.
- Für Kinder ab 20 Jahren werden die Höhe ihrer Einkommen und das Bestehen einer Ausbildung geprüft.
Werden die Altersklassen verändert, so wird weiterhin eine Prüfung anhand dieser Annahmen durchgeführt.
Familienbeihilfe: Geschwisterstaffelung
Beschreibung: Durch die Geschwisterstaffelung erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe bei mehr als einem Kind. Sie wird 12x jährlich ausbezahlt.
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Betrag in Euro für zwei bzw. drei Kinder (jeweils Gesamtbetrag) und für jedes weitere Kind pro Monat.
Familienbeihilfe: Schulstartgeld
Beschreibung: Zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe wird für den Monat September ein Schulstartgeld für Kinder im Alter von sechs bis unter 16 Jahren ausbezahlt. Die Familienbeihilfe für September erhöht sich für Kinder, die im jeweiligen Kalenderjahr das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben oder vollenden und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/schulstartgeld.html
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Altersklassen in Jahren; Betrag in Euro pro Kind und Jahr; es können Altersklassen hinzugefügt werden.
Familienbeihilfe: Einkommensgeprüfter Mehrkindzuschlag
Beschreibung: Um der Armutsgefährdung von Mehrkindfamilien entgegen zu wirken, wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Mehrkindzuschlag für Familien mit drei oder mehr Kindern (für jedes 3. und weitere Kind) gewährt. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Familieneinkommen 55.000 € im Kalenderjahr nicht übersteigt.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080713.html
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/weitere-leistungen-fuer-familien/mehrkindzuschlag.html
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Betrag in Euro pro Monat.
Familienbeihilfe: Erhöhungszuschlag für erheblich behinderte Kinder
Beschreibung: Für erheblich behinderte Kinder wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag gewährt. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn ein Kind an einer voraussichtlich mehr als drei Jahre dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet und der Grad der Behinderung mindestens 50 vH. beträgt oder das Kind voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
Besteht eine 50%ige Behinderung, wird die erhöhte Familienbeihilfe grundsätzlich so lange gewährt, als die allgemeine Familienbeihilfe zusteht. Für dauernd erwerbsunfähige Kinder gilt keine Altershöchstgrenze, wenn die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres, oder während einer Berufsausbildung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/erhoehte-familienbeihilfe.html
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Zuschlag in Euro pro Kind und Monat.
Anmerkung zur Simulation: Aufgrund von unvollständigen Informationen in EU-SILC kann der Erhöhungszuschlag bei der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder nicht immer exakt zugeordnet werden.
Kinderabsetzbetrag
Beschreibung: Der Kinderabsetzbetrag ist ein einheitlicher Absetzbetrag pro Kind zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderkosten. Der Betrag kommt für jedes Kind zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe zur Auszahlung (auch wenn keine Steuerpflicht besteht) und hat keinen Einfluss auf die Steuerbemessungsgrundlage. Er wird 12x jährlich ausbezahlt.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/finanzielle-unterstuetzungen/6/Seite.080720.html#Kinderabsetzbetrag
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Betrag in Euro pro Kind und Monat.
Kinderbetreuungsgeld (KBG)
Beschreibung: Eltern können aus zwei Systemen (KBG-Konto bzw. einkommensabhängiges KBG) wählen. Voraussetzungen für einen Anspruch auf KBG sind der Bezug von Familienbeihilfe für das Kind, der Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich, der gemeinsame Haushalt mit dem Kind, die Einhaltung einer bestimmten Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr sowie die Durchführung von zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes setzt i.d.R. nach Ende des Wochengeldbezuges ein.
Das einkommensabhängige KBG beträgt 80 % des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens der Person, die das KBG beantragt.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld.html
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Gesamtbetrag in Euro (ohne Partnerbonus) für das Kinderbetreuungsgeldkonto sowie die Ersatzrate in Prozent bei der einkommensabhängigen Variante.
Anmerkung zur Simulation: Für die vollständige Simulation des KBG stehen in den EU-SILC Daten nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die Manipulation der Höhe des jeweiligen Betrages bzw. der Ersatzrate wirkt sich daher nur auf jene Familien aus, die laut EU-SILC KBG der betreffenden Variante beziehen. Beim einkommensabhängigen KBG erfolgt in der Simulation bei einer Erhöhung des Prozentsatzes (Ersatzrate) keine Prüfung der derzeit gültigen täglichen Einkommensobergrenze.
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeldkonto
Beschreibung: Es kann unter bestimmten Voraussetzungen und Beachtung von Zuverdienstgrenzen eine Beihilfe zusätzlich zum KBG-Konto beantragt werden.
Für weiterführende Informationen siehe:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/beihilfe-zum-pauschalen-kinderbetreuungsgeld-und-haertefaelle.html
Veränderbare/r Parameter in der Mikrosimulation: Betrag in Euro pro Monat.
Anmerkung zur Simulation: Für die vollständige Simulation der Beihilfe zum KBG-Konto stehen in den EU-SILC Daten nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die Manipulation der Höhe des Betrages wirkt sich daher nur auf jene Familien aus, die laut EU-SILC eine Beihilfe zum KBG beziehen.