Es werden jene Einkommen und Einkommensänderungen angeführt, die die einzelnen Einkommensbezieher:innen direkt betreffen. Familienleistungen und andere Leistungen, die sich auf den Haushalt beziehen, werden nach bestimmten Regeln den jeweiligen Einzelpersonen (Personen über 18 Jahre ohne Familienbeihilfenbezug) im Haushalt zugeordnet.