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Sie haben folgende Änderungen vorgenommen:

Es gab keine Veränderung bei den Input-Parametern.

Es werden nun Berechnungen durchgeführt, welche ca. 3-4 Minuten dauern.

Sie haben die Möglichkeit die Auswahl Ihrer Reformvorschläge auf drei Ebenen darzustellen:
  • auf der Ebene von Individuen
  • auf der Ebene von Haushalten
  • auf der Ebene von Modellhaushalten
Individualebene

Es werden jene Einkommen und Einkommensänderungen angeführt, die die einzelnen Einkommensbezieher:innen direkt betreffen. Familienleistungen und andere Leistungen, die sich auf den Haushalt beziehen, werden nach bestimmten Regeln den jeweiligen Einzelpersonen (Personen über 18 Jahre ohne Familienbeihilfenbezug) im Haushalt zugeordnet.

Haushaltsebene

Die angeführten Einkommen sind Pro-Kopf-Haushaltsnettoeinkommen: Haushaltseinkommen dividiert durch die gewichtete Zahl der Haushaltsmitglieder. Eine alleinlebende erwachsene Person wird dabei als Referenz betrachtet. Der unterstellte Ressourcenbedarf steigt für jeden weiteren Erwachsenen (definiert ab 14 Jahren) um 0,5; Kinder unter 14 Jahren werden jeweils mit 0,3 gewichtet.
Beispiel: Das verfügbare Nettoeinkommen in zwei Haushalten ist 2.500 € im Monat. Im ersten Haushalt wohnen zwei Erwachsene alleine, im zweiten Haushalt wohnen zwei Erwachsene mit zwei Kindern.

  • Das so genannte „Äquivalenzeinkommen“ (gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen) beträgt für
  • Haushalt 1: 2.500 €: (1+ 0,5) = 1.667 €
  • für Haushalt 2: 2.500 €: (1+ 0,5 + 0,3 + 0,3) = 1.190 €.
Modellhaushaltsebene

Sie können aus einer vordefinierten Auswahl an Einkommen und Haushaltszusammensetzungen Ihren Modellhaushalt selbst definieren.

Gliederungsmöglichkeiten

Auf den Output-Seiten können Sie mehrere Gliederungsmöglichkeiten auswählen. Neben einer geschlechtsspezifischen Darstellung können Ergebnisse beispielsweise auch nach Haushaltstypen, Einkommens- und Altersgruppen, sowie Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung gegliedert werden.

Download & Druck

Die Ergebnisse stehen zum Download zur Verfügung und können auch ausgedruckt werden.

Falls Sie weitere Änderungen vornehmen möchten, gelangen Sie über die Zurück-Schaltfläche wieder auf die Input-Seiten. Zu beachten ist dabei, dass Ihre bis dahin vorgenommenen Änderungen gespeichert bleiben.

Nähere Erklärungen zur Ergebnisdarstellung finden Sie in den jeweiligen Hilfstexten.


EU-SILC 2019, Gesetzesstand 1.1.2021

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